Die Begutachtung der Fahreignung erfolgt bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr auf Veranlassung der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
oder bei Ihrem Erstantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Gruppe 1 oder 2. Unser Auftraggeber sind stets Sie
(Zusendung einer Honorarvereinbarung nebst Gutachtencheckliste).
Bei Vorliegen einer Erkrankung des Nervensystems, die für die Eignung erheblich ist, untersuchen wir, ob trotz der festgestellten Gesundheitsstörung ein Fahrzeug der Klassen BE, M, S und L oder der Gruppe 2 (LKW, Personenbeförderung) sicher geführt werden kann.
Dies kann bei zahlreichen neurologischen Störungen (Epilepsien, M. Parkinson, Bewegungsstörungen, Muskelerkrankungen, Demenzen, Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Schwindel, Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit etc) wie psychischen Störungen (Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit, Panikattacken etc) erforderlich werden.
Begutachtungsgrundlagen:
„Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST, Heft M 115,Stand 24.05.2018) www.bast.de
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 4 zu den Paragraphen 11,13 und 14 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen). http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php
Bei Vorliegen einer Erkrankung des Nervensystems, die für die Eignung erheblich ist, untersuchen wir, ob trotz der festgestellten Gesundheitsstörung ein Fahrzeug der Klassen BE, M, S und L oder der Gruppe 2 (LKW, Personenbeförderung) sicher geführt werden kann.
Dies kann bei zahlreichen neurologischen Störungen (Epilepsien, M. Parkinson, Bewegungsstörungen, Muskelerkrankungen, Demenzen, Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Schwindel, Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit etc) wie psychischen Störungen (Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit, Panikattacken etc) erforderlich werden.
Begutachtungsgrundlagen:
„Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST, Heft M 115,Stand 24.05.2018) www.bast.de
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 4 zu den Paragraphen 11,13 und 14 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen). http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php